. Für Zeitarbeitnehmer gelten demnach die gleichen Rechte und Pflichten wie für andere Beschäftigte auch: gesetzlicher Kündigungsschutz, gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlicher Urlaubsanspruch
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlicher Urlaubsanspruch und Arbeitsschutz sowie die volle Sozialversicherungspflicht. Seriöse Zeitarbeitsunternehmen halten sich an diese Regeln. Zudem haben sie vielfach
Kündigungsschutz, gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlicher Urlaubsanspruch und Arbeitsschutz sowie die volle Sozialversicherungspflicht. Seriöse Zeitarbeitsunternehmen halten sich an diese Regeln
wie für andere Beschäftigte auch: gesetzlicher Kündigungsschutz, gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlicher Urlaubsanspruch und Arbeitsschutz sowie die volle Sozialversicherungspflicht. Seriöse
und Pflichten wie für andere Beschäftigte auch: gesetzlicher Kündigungsschutz, gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlicher Urlaubsanspruch und Arbeitsschutz sowie die volle
demnach die gleichen Rechte und Pflichten wie für andere Beschäftigte auch: gesetzlicher Kündigungsschutz, gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlicher Urlaubsanspruch und Arbeitsschutz sowie